Mitgliedsbeiträge
1. Der Computerclub NetGen erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag,
der für jeweils ein Jahr der Mitgliedschaft im Voraus fällig wird. Dieser beträgt bei
ordentlichen Mitgliedern 30,00 DM, bei Fördermitgliedern 50,00 DM.
Für ordentliche Mitglieder, die gemäß Absatz 3 Ermäßigung genießen, liegt der
Jahresbeitrag bei 20,00 DM.
2. Darüberhinaus erhebt der Club eine einmalige Aufnahmegebühr von jedem Mitglied in
Höhe von 5,00 DM.
3. Der Club kann Schülern, Studenten und Erwerbslosen auf Antrag und gegen Vorlage eines
entsprechenden Beleges eine Gebührenermäßigung zubilligen. Gebühren, die
dementsprechend ermäßigt werden können, sind in der Gebührenordnung als solche
auszuweisen.
4. Der Club kann bei seinen Veranstaltungen von allen Teilnehmern eine Kostenbeteiligung
verlangen. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung ist vom Vorstand festzulegen. Die
Kostenbeteiligung kann gemäß Absatz 3 ermäßigt werden.
Die Mitgliederversammlung,
06. 11. 2000
Kostenbeteiligung bei
GameSessions
Der Club erhebt bei der Veranstaltung von 24-Stunden-Gamesessions von allen Teilnehmern
eine Kostenbeteiligung. Sie beträgt
für Nichtmitglieder: 20,00 DM
für ordentliche Mitglieder: 10,00 DM
für Ehrenmitglieder: frei
für Fördermitglieder: frei,
für Helfer: frei.
Diese Preise gelten bei Mitnahme eines Computers. Für jeden weiteren Computer
sind im Normalfall 10,00 DM zu erbringen. Handelt es sich beim zweiten PC jedoch etwa um
einen deditzierten Spieleserver, sehen wir natürlich davon ab, Gebühren zu verlangen.
Zuschauer, die keinen Computer mitbringen, haben freien Eintritt.
Der Vorstand,
15. 06. 1999